Der Sicherheitsbeauftragte muss dafür Sorge tragen, dass diese Kontrollen in der Regel wöchentlich durchgeführt wird.
Andere zeitliche Abstände sind basierend auf der Gefährdungsanalyse ebenfalls möglich. Normalerweise werden sich die Kontrollen auf die Bereiche der Regale, an denen Schäden
bzw. Mängel am ehesten zu erwarten sind, beschränken. Darunter versteht man vor allem die Teile einer Lagereinrichtung, die sich vom Boden aus bis etwa in Sichthöhe befinden. Von jeder Kontrolle ist ein schriftlicher Bericht anzufertigen und aufzubewahren, z.Bsp. in Form einer einfachen Checkliste.