Anweisungen über die zulässige Belastung sind an markanter Stelle auf oder neben der  Lagereinrichtung anzuzeigen. Sie müssen gut sichtbar, in haltbarer Form und in der
Landessprache sein. Wo erforderlich sollte die Anweisung so ausgelegt sein, dass sie auch von Personen mit unzureichender Kenntnis der Landessprache verstanden werden können.
Die Berechnung der sicheren Tragfähigkeit der Lagereinrichtung beruht auf der Annahme fachgerechter Praxis bei der Ein- und Auslagerung der Ladeeinheiten.