Der Frachtführer ist für die betriebssichere Verladung und somit für die Bereitstellung eines geeigneten Fahrzeuges verantwortlich.

Betriebssichere Verladung bedeutet, dass durch die Art der Beladung die Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt oder in Frage gestellt wird. (Lenkfähigkeit, Stabilitätsverlust durch falsche Lastverteilung, Überladung). Das Fahrzeug muss mit der Ladung auf der gesamten Fahrstrecke jeder Verkehrslage gewachsen sein.
Sowohl die Einhaltung der zulässigen Nutzlast und einer gleichgewichtigen Belastung der Ladefläche (Lastverteilung) als auch keine über die Fahrzeugabmessungen hinausragende Beladung gehören zu den Pflichten des Frachtführers, da hiervon die Betriebssicherheit des Fahrzeugs abhängt.