Dieses Gesetz gilt um Zweck der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Strassenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten
und Kenntnisse.
Dieses Gesetz gilt um Zweck der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Strassenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten
und Kenntnisse.