Project Description

Ladungssicherung

Wussten Sie…

.., dass Sie als Geschäftsführer-/in, laut aktuellem Bußgeldkatalog, eine Geldbuße und einen Eintrag beim Kraftfahrtbundesamt von bis zu drei Punkten

bekommen können, wenn einer Ihrer Mitarbeiter-/innen oder ein/e Fahrer-/in der beauftragten Speditionen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Ladungssicherung nach STVO begeht. Ein Verstoß kann auch Rechtsfolgen nach HGB und Haftungsansprüche nach BGB nach sich ziehen. Treten Sie diesem entgegen und lassen Sie Ihre Mitarbeiter-/innen schulen, um die o.g. Folgen zu vermeiden.

Tausendmal geschnürt und tausendmal ist nichts passiert!

Und wenn doch einmal etwas passiert ?

Laut Aussagen von Polizei und Versicherungen sind 70 % aller Ladungen unzureichend gesichert. Ob aus Nachlässigkeit, falscher Einschätzung der Gefahren oder aufgrund fehlenden Wissens geschehen: Bei Unfällen oder verlorener Ladung wegen unzureichender Ladungssicherung und sogar nur bei einer Verkehrskontrolle können Fahrer/-innen, Versandmitarbeiter/-innen und auch Geschäftsführer/-innen zur Verantwortung gezogen werden. Das bedeutet nicht nur einen Imageverlust für Ihr Unternehmen, sondern kann im schlimmsten Fall sogar zu Freiheitsstrafen führen.

Anfrage


    Kontakt

    Haas Academy
    Härdtnerstr. 2

    78655 Dunningen

    Telefon: 07403 – 9211 – 18
    E-Mail: martin.schillinger@haas-academy.de
    Anfrageformular PDF