Prüfung von Arbeitsmitteln

Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) in angemessenen Abständen (mindestens einmal im Jahr) durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die Definition der Personen, die die wiederkehrende Prüfung an Arbeitsmittel durchführen, werden in der BGR 500 und der TRBS 1203 „Befähigte Personen“, beschrieben.

Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden schwerpunktmäßig:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
  • BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

Die Haas Academy nimmt Ihnen die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln gerne ab und garantiert Ihnen hochqualitative Inspektionen. Durch das Outsourcing der Prüfungen an unsere Spezialisten entsteht für Sie ein minimaler interner Aufwand und gleichzeitig steigt die Unfall- und Rechtssicherheit in Ihrem Betrieb.

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