Fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Gundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Gundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.