Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 10 Abs.2 des Fahrlehrergesetztes, sofern die Fahrschule nicht ruht.

Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes Keine Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen.

Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den in § 4 Abs.1 Nr. 2 genannten Ausbildungsberufen durchführen.

Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage einer nach § 58 oder § 59
des Berufsbildungsgesetzes, jeweils in Verbindung mit § 60 des Berufsbildungsgesetzes,  erlassenen Regelung durchführen.

Die nach Absatz 2 staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Die Haas Logistic GmbH, Härdtnerstr. 2, 78655 Dunningen ist eine nach Abs. 2
staatlich anerkannte Ausbildungsstätte.