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BKF Grundqualifikation und beschleunigte BKF Grundqualifikation

Über die Grundqualifikation LKW

Eine Grundqualifikation müssen alle Kraftfahrer/-innen nachweisen, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Die Nachweispflicht der Grundqualifikation nach BKrFQG besteht

– für Omnibusfahrer/-innen seit 10.09.2008 und

– für LKW-Fahrer/-innen seit 10.09.2009.

Die beschleunigte Grundqualifikation kommt ab einem bestimmten Alter, bzw. bei entsprechenden Vorkenntnissen zur Anwendung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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