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Jährliche Unterweisung für LKW-Fahrer nach UVV

Über die jährliche Unterweisung für LKW-Fahrer

Die Dienstfahrzeuge gelten als Arbeitsmittel. Arbeitgeberpflicht ist alle Arbeitnehmer im Umgang mit Arbeitsmittel vor dem ersten Gebrauch und danach jährlich zu unterweisen. Die jährliche Unterweisung für LKW-Fahrer ist unabhängig von den Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrequalifikationsgesetz und unabhängig von der Erstunterweisung bei dem Erwerb neuer Kraftfahrzeuge.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung droht dem Unternehmer im Falle eines Unfalls ein Regress durch die gesetzliche Unfallversicherung

Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Missachtung dieser Bestimmungen drohen der Unternehmensführung oder den beauftragten Mitarbeitern im Falle eines Unfalls Bußgelder von bis zu 10 000 Euro

Wurden Personen mit der Durchführung der Unterweisung beauftragt, die hierzu nicht befähigt sind, oder wurden sie nicht ordnungsgemäß beauftragt, kann im Falle eines Unfalls ein Bußgeld von bis zu 1 Million Euro drohen

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